Denkmal 5/6 + E-Book

167 Neuzeit M 2: Die territoriale Entwicklung Preußens von 1525 bis 1795 gloire, la Französisch für Ruhm. Der Begriff wurde von Friedrich II. selbst oft für sein Streben nach der ruhmreichen Regentschaft verwendet. 1. Schildern Sie anhand der Karte (M 2) und des Darstellungstextes links den Aufstieg Preußens zur europäischen Großmacht. 2. Fassen Sie anhand des Kurzvideos (Mehr dazu ...) die Beziehung zwischen Friedrich II. und Voltaire zusammen und beurteilen Sie die Vorteile, die der preußische König aus dieser Beziehung gewinnen konnte. 3. Stellen Sie die beiden Darstellungen Friedrichs II. (M 3 und M 4) einander gegenüber und arbeiten Sie die widersprüchlichen Perspektiven heraus, die bezüglich seiner Beurteilung deutlich werden. 4. Nutzen Sie die beiden Darstellungen (M 3 und M 4) dazu, um Geschichte als Rekonstruktion der Vergangenheit zu beschreiben, die immer von der Perspektive der Erzählenden abhängt. M 4: Der Historiker Alexander Demandt beurteilt die Regierungszeit Friedrichs II. Friedrichs Jugendwunsch nach gloire hat sich erfüllt. Nach seinem Sieg bei Roßbach 1757 hieß er Frédéric Le Grand, in Deutschland war er populärer als der „Alte Fritz“. Ihn bewunderten Zar Peter III., Kaiser Joseph II. und der Sultan von Marokko, französische Philosophen und amerikanische Verfassungsväter. Sein Regierungsstil, der aufgeklärte Absolutismus, beruhte auf der religiösen Neutralität des Fürsten, auf der Pflicht jedes Einzelnen wie des Königs und erstrebte das Wohlergehen des Ganzen. In Friedrichs Preußen gab es keine Opposition und keine Zensur. Demandt, Alexander: Kleine Weltgeschichte. München: C. H. Beck, 2003, S. 188. D M 3: Der Historiker Günter Barudio fällt folgendes Urteil über Friedrichs Regierungsstil: Es besteht kein Zweifel, dass sich dieser Monokrat „nach Gutdünken“ über das Göttliche, Natürliche und Völkerrecht hinwegsetzen konnte, wenn er es für richtig und nützlich hielt. Dass er es nicht immer tat, ist kein Argument gegen die Möglichkeit, es ungestraft übertreten zu können. Denn irgendwelche Institutionen oder Verfassungsorgane, die ihn daran hätten hindern können, existierten nicht mehr. Diesen Zustand muss man stets bedenken, wenn man seine „‚Reformen“ als Bewertungsmaßstab seiner Erb-Souveränität und Absolutesse nimmt. Barudio, Günter: Das Zeitalter des Absolutismus und der Aufklärung. Frankfurt: 2003, S. 241. D MUSTER

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