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49 2.5 Die Römische Republik Die Organisation der aristokratischen Republik Rom beruhte auf den drei Machtbereichen Senat, Magistrat und Volksversammlung. Diese drei Bereiche mussten zusammenarbeiten. Senat – Magistrat – Volksversammlung In den Senat wurden lediglich Mitglieder der vornehmsten Familien und ehemalige Amtsträger aufgenommen. Der Senat konnte bindende Beschlüsse fassen (senatus consulta). Der Magistrat war Träger der Amtsgewalt. Die Beamten (z. B. Ädile, Quästoren) stammten aus dem Senatsadel, nur das Amt des Volkstribunen war den Plebejern vorbehalten. An der Spitze der politischen Ämter standen zwei Konsuln. Um zum Konsul gewählt werden zu können, musste man zuerst in einer vorgeschriebenen Reihenfolge die weniger wichtigen Ämter bekleidet haben. Die Amtszeit der Beamten war auf ein Jahr begrenzt (Annuität) und jedes Amt musste von mindestens zwei Personen ausgeübt werden (Kollegialität). Das war ein wichtiges Instrument zur Kontrolle der Macht. Die Volkstribunen hatten ein Vetorecht gegen Beamtenbeschlüsse. Die Volksversammlungen traten unter Leitung eines Beamten zusammen. Alle erwachsenen männlichen Bürger konnten teilnehmen. Sie wählten die Beamten und stimmten über Gesetzesanträge ab, die über die Beamten eingebracht werden konnten. Konkurrenz der Aristokraten Um in dieser Konkurrenz erfolgreich sein zu können, benötigte man Leute, die in der Öffentlichkeit als Begleiter und Unterstützer auftraten. Dabei konnten sich die Angehörigen der Nobilität auf die eigene Verwandtschaftsgruppe (gens) verlassen, auch auf Leute, denen sie wirtschaftliche oder rechtliche Hilfe gaben (clientes). Wer glaubhaft machen konnte, dass er für das Wohlergehen des gesamten populus Romanus einsteht, hatte die größten Chancen, in der Volksversammlung in ein Amt gewählt zu werden. Der Dichter Horaz zu den politischen Zuständen Wir, das verfluchte Geschlecht von schuldigen Eltern, verderben das Land, das wieder Heimat wilder Tiere wird. […] Tragt ihr ein männliches Herz in der Brust, so beendet die Klage! Und fliehet eilig fort, Italiens Strand entlang! Bald uns der Ozean wiegt, der die Küsten umgürtet, die Felder glückseliger Inseln, unserer Sehnsucht reiches Ziel! Horaz, Ep. 16 (Übersetzung: Irmgard Plattner). Aufgaben 1 Beschreiben Sie die politische, militärische und soziale Situation, die die Krise der römischen Republik bedingte. Beziehen Sie dabei die Zeittafeln auf S. 148 f. ein. (HM) 2 Beurteilen Sie, ob Horaz’ Vorschlag realistisch ist. Vergleichen Sie seine Vorstellung von der Situation nach der Flucht mit heutigen Flüchtlingsschicksalen. (HO) 3 Nennen Sie Beispiele dafür, dass ein Militärputsch auch in der Neuzeit häufig ein Mittel der Machtübernahme ist. (HS) Beginn der Krise Die staatliche Ordnung der römischen Republik kam im 1. Jh. v. Chr. immer mehr unter Druck. Die Prinzipien der Annuität und der Kollegialität konnten ihre kontrollierende Kraft nicht mehr entfalten. Es fehlte die Zusammenarbeit zwischen den Parteien: Optimaten und Popularen. Vom Kampf zwischen Parteien zum Kampf zwischen „mächtigen Männern“ Der Machtkampf zwischen den Optimaten, welche die Rechte des Senats stärken wollten, und den Popularen, die auf das Volkstribunat und die Volksversammlung setzten, entwickelte sich zu einem Machtkampf zwischen Einzelpersonen, die ihre Ansprüche mit Waffengewalt durchzusetzen versuchten. Die Übertragung von langfristigen militärischen Kommandos im Zuge der Ausweitung des Römischen Reiches hatte negative Folgen für die Republik: Soldaten und Veteranen fühlten sich ihren Feldherren mehr verpflichtet als dem Staat und marschierten für sie (z. B. für Sulla und Caesar) gegen Rom. Gewalt, Mord und Bürgerkrieg beherrschten das politische Klima. 49.1 Politisches System im 2. Jh. v. Chr. Das Imperium Romanum Senat bestimmt Richtlinien der Innen- und Außenpolitik Magistrat Diktator, Zensoren, Konsuln, Prätoren, Volkstribune, Ädile, Quästoren Volksversammlung Beamtenwahl Abstimmung über Gesetze MUSTER

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