229 Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte wurde am 26.08.1789 von der französischen Nationalversammlung verabschiedet. Nach dem Vorbild der Unabhängigkeitserklärung der USA wurde in einer Präambel (Vorwort) und in 17 Paragrafen ein Grundrechtskatalog fixiert, der bis in die Gegenwart hinein die Basis demokratischer Verfassungen bildet. Aufgaben 1 Gruppenarbeit: Stellen Sie den Inhalt je eines Artikels in einem Bild dar. Machen Sie eine Ausstellung aller Bilder. (HM) 2 Die Schülerin Andralola bittet auf einer Internetplattform um Hilfe bei der Interpretation von Le Barbiers „Deklaration der Menschenrechte“. Sie bekommt u. a. folgende Antworten. „Also auf die Mütze kann ich mir gar keinen Reim machen, vielleicht irgendetwas mit Narren?“ „Ich denke mal, das Auge in der Pyramide sind die neuen ‚Herrscher’, die das Alte (Wolken) verdrängen wollen.“ Nehmen Sie dazu Stellung. Erklären Sie, warum historische Bildinterpretationen oft schwierig sind. (HM) 229.1 Jean Jacques Le Barbier, Deklaration der Menschenrechte (1789). Auf einem triumphbogenartigen Steinsockel sind auf zwei Gesetzestafeln (Moses) die Präambel und die 17 Artikel der Menschenrechtserklärung eingraviert, in der Mitte befindet sich ein Speer, ein Symbol der Freiheit, mit einer Jakobinermütze. Links oben sitzt die Allegorie des französischen Volkes mit gesprengter Kette, Krone und Königsmantel (Zeichen der neuen Übereinkunft zwischen Volkssouveränität und Monarchie). Rechts verweist die Allegorie des geflügelten Gesetzes mit einer Hand auf die Gesetzestafeln und mit dem Szepter auf ein kosmisches Licht, das das Zeitalter der Aufklärung symbolisiert (engl. Age of Enlightenment, franz. Siècle des Lumières, siehe auch amerikanische Dollarnoten). 1.3 Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte (Auszug, 1789) Art. 1. Die Menschen sind und bleiben von Geburt frei und gleich an Rechten. Soziale Unterschiede dürfen nur im gemeinen Nutzen begründet sein. Art. 2. Das Ziel jeder politischen Vereinigung ist die Erhaltung der natürlichen und unveräußerlichen Menschenrechte. Diese Rechte sind Freiheit, Eigentum, Sicherheit und Widerstand gegen Unterdrückung. Art. 4. Die Freiheit besteht darin, alles tun zu können, was einem anderen nicht schadet. So hat die Ausübung der natürlichen Rechte eines jeden Menschen nur die Grenzen, die den anderen Gliedern der Gesellschaft den Genuß der gleichen Rechte sichern. Diese Grenzen können allein durch Gesetz festgelegt werden. Art. 6. Das Gesetz ist der Ausdruck des allgemeinen Willens. Alle Bürger haben das Recht, persönlich oder durch ihre Vertreter an seiner Formung mitzuwirken. Es soll für alle gleich sein, mag es beschützen, mag es bestrafen. [...] Art. 11. Die freie Mitteilung der Gedanken und Meinungen ist eines der kostbarsten Menschenrechte. Jeder Bürger kann also frei schreiben, reden und drucken unter Vorbehalt der Verantwortlichkeit für den Mißbrauch dieser Freiheit in den durch das Gesetz bestimmten Fällen. Art. 16. Eine Gesellschaft, in der die Verbürgung der Rechte nicht gesichert und die Gewaltenteilung nicht festgelegt ist, hat keine Verfassung. Art. 17. Da das Eigentum ein unverletzliches und heiliges Recht ist, kann es niemandem genommen werden, wenn es nicht die gesetzlich festgelegte, öffentliche Notwendigkeit augenscheinlich erfordert und unter der Bedingung einer gerechten und vorherigen Entschädigung. zit. n.: http://www.verfassungen.eu/f/ferklaerung89.htm (April 2022). Aufklärung – eine Epoche bestimmt Europa neu MUSTER
RkJQdWJsaXNoZXIy Mjg5NDY1NA==