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193 Das 17. Jh. war nicht nur das Jahrhundert des Dreißigjährigen Krieges, sondern auch das Jahrhundert, in dem sich Idee und Praxis eines Völkerrechts, das die Beziehungen der Staaten untereinander (z. B. im Bereich der Grenzziehungen, der Rechte von Gesandten, des Seerechts, des Kriegsrechts) regeln sollte, entwickelten. Hugo Grotius – der „Erfinder“ des Völkerrechts 1625 veröffentlichte der niederländische Rechtsanwalt Hugo Grotius, auch als Reaktion auf die Grausamkeiten des Dreißigjährigen Krieges, sein „Gesetz von Krieg und Frieden“. Das Buch fand im 17. und 18. Jh. zahlreiche Leserinnen und Leser. Grotius akzeptierte zwar den Krieg als ein Mittel der Politik, unterschied aber zwischen gerechten und ungerechten Kriegen. Er legte Grundsätze für eine „humane“ Kriegsführung fest und lehnte bestimmte Handlungen, z. B. Brunnenvergiften, Verstümmelung von Gefangenen und Massaker an Geiseln, als verboten ab. Grotius wies auch auf die Rechte neutraler Staaten hin und verlangte den Schutz der Zivilbevölkerung in Kriegsgebieten. Völkerrecht im 20. und 21. Jahrhundert Grotius’ Ideen wurden in den folgenden Jahrhunderten präzisiert und erweitert. In ihren Grundzügen sind sie bis heute gültig. Ein grundlegendes Dokument des Völkerrechts ist die Charta der Vereinten Nationen (UN-Charta) von 1945 – eine Art „Verfassung“ der UNO. Eine der wichtigsten Normen des Völkerrechtes besagt, dass kein Staat einen anderen angreifen darf. Eine weitere zentrale Vorschrift verbietet, sich in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates einzumischen. Zu den umstrittensten Themen im Zusammenhang mit dem Völkerrecht gehört die Frage, ob Staaten bei schweren Menschenrechtsverletzungen in anderen Staaten einschreiten sollen. Aufgaben 1 Interpretieren Sie die Idee des anonymen Malers, anstelle der niederländischen Delegation eine Statue von Grotius in das Bild zu integrieren. (HM) 2 Formulieren Sie in Partnerarbeit zwei Rechtsgrundsätze, die Teil des Völkerrechts sind oder sein sollten. Linktipp: www.hvr-entdecken.info (HM) 1.5 Das Völkerrecht – ein Ergebnis des Dreißigjährigen Krieges 193.1 Der Friedensschluss von Münster, Ölgemälde von Gerhard ter Borch (1648). Das Gemälde zeigt nicht den allgemeinen Friedensschluss vom Oktober 1648, sondern den Frieden zwischen Spanien und den Niederlanden vom Mai 1648, in welchem Spanien die Unabhängigkeit der Niederlande akzeptierte. 193.2 Der Friedensschwur von Münster, Gemälde eines anonymen Niederländers (um 1680). Das Bild lehnt sich an jenes ter Borchs an, rückt aber eine steinerne Grabfigur Grotius’ an die Stelle der niederländischen Gesandtschaft. Als Diplomat, Völkerrechtler und Publizist hatte Grotius maßgeblich zum Friedensschluss beigetragen. Die Grundlegung des europäischen Staatensystems MUSTER

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