180 1500 – Aufbrüche, Hoffnungen, Ängste Beginnend in den Westalpen kam es in West- und Mitteleuropa von 1430 bis 1520 zu einer ersten Welle von Hexenverfolgungen. Den Höhepunkt bildete jedoch die Zeit zwischen 1580 und 1650. Während des Dreißigjährigen Krieges, besonders zwischen 1626 und 1630, kam es im Heiligen Römischen Reich zu vielen Hinrichtungen. Während in den meisten Ländern Europas um 1680 die große Welle der Hexenprozesse abebbte, erreichte in Österreich die Zahl der Verfolgungen damals einen Höhepunkt. In der Steiermark wurden von Mitte des 16. Jhs. bis Mitte des 18. Jhs. – der letzte Zauberprozess fand 1746 in Oberradkersburg, heute Slowenien, statt – 220 Prozesse geführt, wobei insgesamt 820 Menschen vor Gericht standen. Die letzte in Europa als Hexe verurteilte Frau war die Dienstmagd Anna Göldin, die in der Schweiz 1782, sieben Jahre vor der Französischen Revolution, hingerichtet wurde. Die Neigung der Frauen zur Hexerei Der Inquisitor Heinrich Kramer (latinisiert Institoris), ein Dominikanermönch, veröffentlichte 1486 erstmals den „Hexenhammer“ (Malleus Maleficarum = Hammer der Schadensstifterinnen). In diesem bis 1520 dreizehnmal nachgedruckten Werk wurde die Hexenlehre einem breiten Publikum bekannt gemacht. Nach Kramer neigen Frauen eher als Männer zur Hexerei, da sie an allen Kräften der Seele wie des Körpers mangelhaft sind. Er verweist auf Eva, die sich von der Schlange habe verführen lassen; außerdem hätten Frauen eine schlüpfrige Zunge und würden sich gerne heimlich durch Schadenszauber rächen, da sie schwach seien. Er bemüht auch die Etymologie: Das Wort femina [Frau] nämlich kommt von fe und minus, weil sie immer geringeren Glauben hat [fe = fides, Glaube; minus = weniger]. Also schlecht ist das Weib von Natur, da es schneller am Glauben zweifelt, auch schneller den Glauben ableugnet, was die Grundlage für Hexerei ist. (Zit. nach: Weiss, Die Österreicherin, S. 401) Die frühneuzeitlichen Hexentheoretiker warfen den als Hexen verurteilten Frauen folgende Vergehen vor: einen Pakt mit dem Teufel, eine Teufelsbuhlschaft, d. h. Geschlechtsverkehr mit dem Teufel, um den Pakt zu besiegeln, Treffen mit dem Teufel und anderen Hexen auf dem sogenannten Hexensabbat, Schadenszauber sowie das Fliegen auf Stöcken, Tieren, Dämonen oder mithilfe von Flugsalben. Denunziation und Anklage – ein Beispiel aus Tirol Als der vom Papst ernannte Inquisitor Heinrich Kramer 1485 nach Innsbruck kam und dazu aufrief, der Hexerei und Zauberei verdächtigte Personen zu melden, folgten zahlreiche Menschen diesem Aufruf. Der erste Denunziant machte am 09.08.1485 seine Aussage. Er beschuldigte eine Frau aus Hötting (Stadtteil von Innsbruck), durch Zauber ihren Sohn getötet und Beschwerden an seinem Fuß verursacht zu haben: 2.7 Der „Hexenhammer“, Hexenprozesse 180.1 Der Teufel reitet mit der Hexe auf dem Pferde, Holzschnitt aus Olaus Magnus’ „Historia de Gentibus Septentrionalibus“/ „Geschichte der nordischen Völker“ (1555). MUSTER
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