136 Demokratie und Recht 3 Längsschnitt: Recht am Beispiel von Ehe und Scheidung In unserem Alltag gibt es immer wieder Berührungspunkte mit dem Recht. Häufig sind wir uns dessen aber gar nicht bewusst. Wir kaufen ein Fahrrad, mieten ein Zimmer oder eine Wohnung, schließen Werk- oder Arbeitsverträge ab, machen Schenkungen, leihen uns etwas aus oder sind in einen Verkehrsunfall verwickelt, der zu Schadenersatzansprüchen oder sogar zu einem Gerichtsverfahren führt. Das Recht gibt vor, an welche Regeln wir uns dabei halten müssen. Recht wird gemacht Das Recht ist nicht „von Natur aus gegeben“, sondern wird von Menschen „gemacht“. Es ist ein geistiges Werk menschlicher Gemeinschaften. Wir können es uns vorstellen als eine große Zahl von Vorschriften und Rechtssätzen, die zu bestimmter Zeit in einer bestimmten Rechtsgemeinschaft gelten. Unterschiede in der geografischen Lage und der geschichtlichen und kulturellen Entwicklung haben zu voneinander abweichenden Wert- und Rechtsauffassungen geführt. Gemeinschaften brauchen Regeln Das Recht regelt – neben den Sitten und Bräuchen und der Religion – das Verhalten der Menschen zueinander, macht es somit berechenbar und bringt Sicherheit und Beständigkeit in die mitmenschlichen Begegnungen. Privatrecht – Familienrecht Das Privatrecht – auch Zivilrecht genannt – regelt die rechtlichen Beziehungen einzelner Personen zueinander. Im Gegensatz zum öffentlichen Recht stehen einander die Beteiligten gleichberechtigt gegenüber. Das Familienrecht ist Teil des allgemeinen Privatrechts (bürgerliches Recht) und umfasst alle Normen, die die durch Ehe und Verwandtschaft begründeten Rechtsbeziehungen regeln. Die Familie war und ist nach wie vor für das Gemeinwesen und damit für den Staat von großer Bedeutung. Deshalb hat das Familienrecht im Vergleich zu den allgemeinen Bestimmungen des Privatrechts eine Sonderregelung erfahren. Öffentliches Recht – Strafrecht Das öffentliche Recht regelt das Handeln des Staates und das Zusammenleben der Menschen in der staatlichen Gemeinschaft. Es umfasst z. B. das Verfassungsrecht, das Verwaltungsrecht, das Strafrecht sowie auf überstaatlicher Ebene das Völkerrecht. Das Strafrecht ist ein Teil des öffentlichen Rechts. Es umfasst alle Rechtsnormen, die regeln, welches Verhalten der Staat zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter sowie zur Sicherung des friedlichen Zusammenlebens der Bürgerinnen und Bürger verbietet und welche Strafen für verbotenes Verhalten drohen. 136.1 Familienrecht als Teil der Rechtsordnung. 3.1 Was ist eigentlich das Recht? Privatrecht Öffentliches Recht Arbeitsrecht Verfassungsrecht Prozessrecht ... Strafrecht Völkerrecht Verwaltungsrecht Allgemeines Privatrecht = Bürgerliches Recht = Zivilrecht (ABGB) - Personenrecht - Schuldrecht - Sachenrecht - Familienrecht - Erbrecht Sonderprivatrecht - Handelsrecht - Wertpapierrecht - Wettbewerbsrecht ... MUSTER
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